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Leben in Deutschland > Grundgesetz
Bild_MichaelCoghlan_CC BY-SA 2,0
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 8. Mai 1949 gilt eine neue Verfassung. Sie wird Grundgesetz genannt. Darin sind die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland beschrieben, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Wer die Regeln verletzt, verhält sich verfassungswidrig und begeht damit eine Straftat, die teilweise mit hohen Strafen geahndet werden kann. Das Grundgesetz dient der Wahrung der Menschenrechte und sichert die Grundfreiheiten der Menschen. Die Artikel des Grundgesetzes sind in absteigender Reihenfolge zu verstehen. So ist beispielsweise das Recht auf Menschenwürde vorrangig vor dem Recht auf Pressefreiheit. Im Folgenden sind die Inhalte der Artikel aufgeführt.
Art 1: Recht auf Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der deutsche Staat ist verpflichtet, diese mit aller staatlichen Gewalt zu schützen.
Art 2: Recht auf Selbstbestimmung
Jeder darf in Deutschland leben wie er möchte, solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt. Jeder hat ein Recht auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
Art 3: Recht auf Gleichbehandlung
Das Gesetz behandelt alle Menschen gleich. Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion und Sprache dürfen dabei keine Rolle spielen und niemand darf deshalb benachteiligt werden.
Art 4: Recht auf freie Religionsausübung
Jeder hat das Recht zu glauben, an was er möchte und seine Religion frei auszuleben, solange die Rechte anderer davon nicht gestört werden.
Art 5: Recht auf freie Meinung
Jeder darf in Deutschland frei seine Meinung, ohne Angst vor Strafe, äußern. Die Presse darf nicht zensiert werden, sondern soll frei über alles berichten dürfen. Auch Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre dürfen nicht zensiert werden.
Art 6: Unversehrtheit der Familie
Familien und Kinder genießen besonderen Schutz. Kein Kind darf gegen den Wunsch der Eltern aus der Familie genommen werden, solange es nicht in Gefahr ist. Uneheliche Kinder haben die gleichen Rechte wie Kinder, die in einer Ehe geboren werden. Mütter haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge der Gesellschaft.
Art 7: Recht auf Bildung
Die schulische Ausbildung ist Aufgabe des Staates. Jedes Kind im entsprechenden Alter muss eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besuchen.
Art 8: Versammlungsfreiheit
Jeder hat das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu jedem Grund zu versammeln.
Art 10: Briefgeheimnis
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darf nicht gebrochen werden. Das bedeutet, dass niemand, auch nicht die Polizei die Post anderer Menschen öffnen und lesen darf oder ihre Telefongespräche mithören. Nur wenn eine Gefahr für die Gesellschaft besteht, kann diese Regelung umgangen werden.
Art 12: Recht auf freie Berufswahl
Jeder hat das Recht den Beruf zu erlernen und auszuüben, den er möchte. Zwangsarbeit ist strengstens verboten.
Art 12a: Bundeswehr
Männer ab dem 18. Lebensjahr können zum Dienst in der Armee verpflichtet werden. Alternativ kann auch ein Zivildienst verrichtet werden, zum Beispiel die Pflege alter oder behinderter Menschen. Die Ausbildung in der Armee ist derzeit freiwillig.
Art 13: Unverletzbarkeit der Wohnung
Die eigene Wohnung ist ein sicherer Raum, in den niemand ohne Erlaubnis eindringen darf. Die Polizei darf dies nur wenn eine Gefahr besteht oder man eine besonders schwere Straftat begangen hat.
Art 14: Schutz des Eigentums
Erbe und Eigentum eines Menschen werden gegen andere geschützt. Nur zum Wohle der Allgemeinheit kann eine Enteignung gegen eine Entschädigung stattfinden.
Art 16a: Asylrecht
Wer von einer Partei oder einer Regierung verfolgt wird, hat ein Recht auf Asyl. Wer von einer Gruppierung verfolgt wird, z.B. dem IS, hat zwar kein Recht auf Asyl, kann aber trotzdem als Flüchtling anerkannt werden, wenn sein Leben bedroht wird.