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Leben in Deutschland > Legale Einwanderung
Welche Möglichkeiten gibt es legal nach Deutschland einzuwandern?
Was sind die Voraussetzungen dafür?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine begrenzte oder auch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU und insbesondere in Deutschland zu erhalten. Alle Genehmigungsformen haben verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind unbedingt zu erfüllen und müssen schriftlich belegt werden. Sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in EU-Gebiet aufzuhalten stellt eine Straftat dar. Neben der sofortigen Ausweisung können für diesen Verstoß auch weitere Strafen auferlegt werden.Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer zeitlich begrenzt und muss verlängert werden. Nur die Niederlassungserlaubnis berechtigt dauerhaft in der EU zu leben. Die Niederlassungserlaubnis erhalten Sie in der Regel, wenn Sie fünf Jahre lang über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt haben. Zudem müssen Sie das Sprachniveau B1 in der Beherrschung der deutschen Sprache durch einen entsprechenden Test belegen.Folgende Möglichkeiten zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis gibt es:
Studium:
Ausländische Studierende erhalten zum Zweck des Studiums in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr und höchstens zwei. Dafür kommt nur ein Präsenzstudium in Frage. Abend-, Wochenend- und Fernstudien sind keine ausreichende Begründung. Studienbewerber außerhalb der EU erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von neun Monaten. Sie können sich in Deutschland nur um einen Studienplatz bewerben, wenn Sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen von einem entsprechenden höheren Schulabschluss sowie entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Gelingt es Ihnen nicht in diesem Zeitraum einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie das Land wieder verlassen. Ein Studienbewerber hat zudem keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen seitens des Staates.
Ausbildung:
Mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben nicht EU-Bürger die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Berufsausbildung zu erhalten. Sie erhalten diese Aufenthaltserlaubnis aber nur, wenn Sie einen Nachweis über einen entsprechenden Ausbildungsplatz in Deutschland haben von dem entsprechenden Unternehmen. Um überhaupt einen Ausbildung in Deutschland machen zu können, brauchen Sie entsprechende mittlere Schulabschlüsse und Deutschkenntnisse. Junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren können in Deutschland eine Ausbildung erhalten.
Arbeit:
Um als nicht EU-Bürger in Deutschland arbeiten zu dürfen benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Es gibt Aufenthaltstitel mit unterschiedlicher Dauer. Diese bestimmen sich nach Ihrer fachlichen Qualifikation. Folgende Möglichkeiten gibt es:
• Für Arbeitnehmer: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzzusage schriftlich nachweisen können und zudem eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit haben.
• Für Hochschulabsolventen: Sie erhalten den befristeten Aufenthaltstitel „blaue Karte EU“. Voraussetzung dafür ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss und eine konkrete Arbeitsplatzzusage mit einem Mindesteinkommen von 48.400 € (37.752 € für Mediziner, Ingenieure, Wissenschaftler und Informatiker). Dieser Titel gilt zunächst nur für vier Jahre, kann aber verlängert werden.
• Für Forscher: Sie erhalten einen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen Vertrag mit einer vom BAMF anerkannten Forschungseinrichtung abgeschlossen haben. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das heißt, dass sie keinen Anspruch auf Unterstützung durch den deutschen Staat haben. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für mindestens ein Jahr.
• Für Selbstständige: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis als Unternehmensgründer, wenn Sie ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis für Ihre Geschäftsidee nachweisen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal drei Jahre erteilt.
• Für Arbeitssuchende: Absolventen einer deutschen Hochschule erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate, in denen sie die Möglichkeit haben eine Anstellung zu suchen.
• Für Saisonarbeiter: Saisonarbeit ist jede Beschäftigung, die bei maximal fünf Tagen die Woche nicht länger als zwei Monate andauert. Insgesamt darf nicht länger als 50 Tage im Jahr gearbeitet werden. Möchten Sie als Saisonarbeiter tätig werden, müssen Sie sich innerhalb einer Woche mit einem gültigen Ausweisdokument bei einem Einwohnermeldeamt anmelden.
Redewendungen
Wo erhalte ich eine Aufenthaltsgenehmigung?
Where can I get a residence permit?
Wo kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Where can I apply for a residence permit?
Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
I would like to apply for a residence permit.
Ich bin (Dauer) zur Schule gegangen.
I've been to school for (duration) years.
Ich habe einen Schulabschluss.
I have a graduation.
Ich habe Abitur. Wer kann mich bezüglich einer Studienaufnahme beraten?
I have a college graduation. Who can give me advice regarding the admission to study?