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Corona-Hilfe > Kurzarbeiter-Geld
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Erklärungsvideo zum Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten
Das Kurzarbeitergeld gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der von der Sozialversicherung befreit ist, hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Nein, das ist unmöglich. Wenn die Kündigung ausgesprochen wird, ist es für Kurzarbeitergeld zu spät. Handeln Sie also nicht voreilig. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über die Möglichkeiten der Kurzarbeit und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Ziel ist es immer, Entlassungen zu verhindern. Auch wenn ein Mitarbeiter aus Panik selbst kündigen will, informieren Sie ihn über diese Möglichkeit, anstatt zu kündigen.
Liegt dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ABU) vor, tritt die Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse in Kraft. Die Kurzarbeit wird dann während der Krankheit ausgesetzt.
Sprechen Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Machen Sie ihm klar, dass Sie dann keine andere Chance mehr sehen, den Job in dieser Form zu behalten. Ist die Existenz Ihres Unternehmens durch Inflexibilität bedroht, sind Sie verpflichtet, auf die Kündigung als letztes Mittel hinzuweisen.
Die Meldung des Arbeitsplatzverlustes in Form des entsprechenden Antrags muss unbedingt bis zum Monatsletzten bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Dies kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Um auf der sicheren Seite zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie eine Quittung haben, um sie rechtzeitig einzureichen.
Während der Zeit der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer das Urlaubsgeld in voller Höhe. Dies gilt auch an Feiertagen.
Auch Beschäftigte in Leiharbeit – sogenannte Leiharbeiter – können Kurzarbeit leisten und haben daher Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Checkliste
Dokumente
Abrechnungsliste
Form der Abrechnungsliste für die monatliche Abrechnung als Anlage zur Erstattung
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Formular für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitsagentur
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Anzeige des Arbeitsausfalls
Formular für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes durch Meldung des Arbeitsausfalls
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Hilfreiche Links
Steuerberater Digital über Kurzarbeit
Die moderne Steuerberatungsgesellschaft Gostomzik stellt auf ihrer Website wertvolle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld in kompakter und verständlicher Form zur Verfügung. Dort finden Sie auch ständig aktualisierte Informationen.
Agentur für Arbeit
Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch Informationen zu vielen anderen Themen wie Arbeitslosengeld II für Soloselbstständige und Freiberufler und Arbeitslosengeld I für gekündigte Arbeitnehmer.
Video über Kurzarbeitergeld
Wichtige Informationen in einem Interview zwischen einem Steuerexperten und einem Wirtschaftsexperten
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