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Corona-Hilfe > Neue Finanzhilfen für Unternehmen
Fragen und Antworten
Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 2. November und sind bis zum 30. November befristet.
Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antragstellung. Geplant ist, dass die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums.
Checkliste
Dokumente
Übersicht des Bundes zu den neuen Hilfsmaßnahmen
Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmenpaket
www.bundesregierung.de
Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Hilfreiche Links
Bundeseinheitliche Plattform
Plattform zur Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weiterführende Informationen und Registrierung Antragsteller
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