Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der verschiedenen Instrumente und nennen die wichtigsten Bedingungen.
Soforthilfe-Zuschuss Bund - Unterstützt werden kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe. Voraussetzung ist ein Liquiditätsengpass aufgrund der Corona-Pandemie, der zu einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schieflage geführt hat
Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdeten Wirtschaftslage. Der Zuschuss wird einmalige für drei Monate gewährt und richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten: Bei bis zu 5,0 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro Bei bis zu 10,0 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro
Sofortprogramm Dresden - Die Stadt zahlt für Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ Gefördert werden Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Sachsen, Jahresumsatz bis zu 1 Mio. Euro. Weitere Voraussetzungen: • Unternehmen per 31.12.2019 gesund (keine wirtschaftliche Schieflage) • Prognose mindestens 20% Umsatzrückgang für laufendes Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie
Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro und wird zinslos gewährt, Laufzeit 10 Jahre, bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Wer innerhalb von drei Jahren 90% zurückzahlt, bekommt 10% erlassen.
NEU: Auch Unternehmen mit mehr als 1 Million Euro Jahresumsatz und bis zu 100 Mitarbeitern können die Kredite beantragen. Erforderlich ist eine Bestätigung des Steuerberaters zum geschätzten Liquiditätsbedarf für die nächsten vier Monate.
Sämtliche Anträge erfolgen elektronisch oder postalisch über die Sächsische Aufbaubank (SAB).
KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Corona-Hilfe Kredite für Unternehmen Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die durch die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Der Kredit dient zur Deckung der laufenden Kosten oder zur Verbesserung der Liquidität. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank des Antragstellers (Bank oder Sparkasse).
Auf der Seite der KFW kann der Antrag für eine schnelle Bearbeitung bei der Hausbank vorbereitet werden.
Fragen und Antworten
Diese Anträge werden direkt über die Förderbanken der jeweiligen Bundesländer gestellt. In Sachsen ist dafür die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.
In Sachsen werden diese Anträge ebenfalls direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt.
Checkliste
Dokumente
Dokument über die wichtigsten Punkte "Corona-Nothilfe
Dieses Dokument fasst die wichtigsten Punkte der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen zusammen.
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