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Corona-Hilfe > Steuerliche Maßnahmen
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Fragen und Antworten
Anträge auf Steuerstundung sollten schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Inzwischen haben die meisten Landesfinanzbehörden ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Steuerberater haben, kann dieser in Absprache mit Ihnen den Antrag stellen.
Checkliste
Dokumente
Antrag auf Steuererleichterung
Die Sächsische Staatsfinanzverwaltung hat ein Formular zur Verfügung gestellt
Land Sachsen - www.coronavirus.sachsen.de
Hilfreiche Links
Informationen der föderalen Regierung zum Thema Steuern
Weitere Informationen mit wichtigen Fragen und Antworten der Bundesregierung
Informationen der Bundesregierung zum Corona-Schild
Informationen der Bundesregierung über die beschlossenen Beihilfemaßnahmen
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